Der Kirchenvorstand hat zwölf Mitglieder. Sieben Kirchvorsteher werden von der Gemeinde gewählt, drei weitere werden Mitglied durch Berufung. Scheidet ein Mitglied während der sechsjährigen Wahlperiode aus, wird ein neues Mitglied berufen. Sie alle sind nicht im Pfarrerberuf tätig, sondern bringen Sachverstand „von außen“ in die Arbeit ein.
Kraft ihres Amtes sind die Pfarrer der Gemeinde ebenfalls Mitglieder des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand hat zurzeit folgende Mitglieder:
Der Kirchenvorstand hat die rechtliche Vertretung der Gemeinde nach außen. Nach innen ist er verantwortlich für ein lebendiges Gemeindeleben auf der Basis des Evangeliums.
In der Regel trifft er sich einmal im Monat zu einer Sitzung. Bei Bedarf werden aber auch außerordentliche Sitzungen einberufen.
Im Gottesdienst und in Kirchgemeindeversammlungen wird die Gemeinde über die Arbeit und wichtige Beschlüsse informiert.
Zur Unterstützung seiner Arbeit bildet der Kirchenvorstand Ausschüsse. Neben Mitgliedern des Vorstandes können dort auch andere Gemeindeglieder mitarbeiten. In den Ausschüssen werden Sachverhalte vorbesprochen, über die der Kirchenvorstand entscheidet.
Zurzeit gibt es folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Gemeindeaufbau und Diakonie
- Ausschuss Offene Stadtkirche
- Finanz-, Personal- und Rechtsausschuss
- Ausschuss Bau und Immobilien
- Kirchenmusikausschuss
- Kindergartenausschuss
Einmal im Jahr trifft sich der Kirchenvorstand außerhalb der Sitzungen zu einer gemeinsamen Rüstzeit.
Die Mitglieder des
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stehen für Ihre Anfragen zur Verfügung und freuen sich über alle Anregungen, die Sie für die Gemeindearbeit haben.